Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den kaufmännischen und öffentlichen Bereich. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführen des Auftrags zustande.
Die Prüfung der Verwendbarkeit unserer Waren vor Vertragsabschluss obliegt dem Käufer/Besteller.
Wir verpflichten uns, alle Waren in handelsüblicher Weise fachgerecht herzustellen.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von den eigenen Prüfungen und Versuchen.
Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen.
Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Durch sie wird der Käufer/Besteller nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir eventuelle Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware entweder nacharbeiten, Ersatzware liefern oder dem Käufer/ Besteller einen Preisnachlass einräumen.
Für Schäden, die durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers/ Bestellers hätten vermieden werden können, ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers/ Bestellers entstehen, haften wir nur, wenn sie grob fahrlässig verursacht worden sind. In diesem Falle ist die Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kleine Abweichungen von den bestellten Farben, Größen und Stärken geben keinen berechtigten Grund für die Beanstandung einer Lieferung. Für die Durchfärbungs-, Abrieb- und Lichtechtheit übernehmen wir keine Garantie.
Für die Berechnung gilt das bei uns durch eine geeichte Messmaschine ermittelte Maß.
Die Lieferung erfolgt ab Fabrik, ausschließlich Fracht und Zoll, einschließlich Verpackung. Die Art der Verpackung ist uns überlassen.
Der Versand erfolgt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, stets für Rechnung des Käufers/Bestellers.
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung. oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über, auch wenn Frank-Lieferung vereinbart ist. Wir tragen keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen, außer auf ausdrückliche Weisung und für Rechnung des Käufers/Bestellers.
Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Verfügungen von hoher Hand, - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt. Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sie zahlbar innerhalb 10 Tagen netto Kasse nach Rechnungsdatum eingehend bei uns.
Bei verspäteter Zahlung werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bis auf weiteres Verzugszinsen berechnet, die 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Es werden Diskont- und Einziehungsspesen ab Verfalltag der Rechnung berechnet, diese sind sofort in bar zu zahlen.
Rückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen nicht anerkannter Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
Tritt nach Vertragsabschluss eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs ein oder kommt der Käufer/Besteller mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
Im vorstehenden Fall oder bei Nichtabnahme bestellter Ware sind wir berechtigt, 40 % des Wertes schon in Arbeit befindlicher oder bereitgestellter Ware und 20 % vom Wert des noch nicht abgerufenen Abschlussrestes zu fordern für entstandene Kosten, Rohwarenpreisrisiko und entgangenen Gewinn.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen einschließlich aller Zinsen und Kosten, auch solcher aus früheren Geschäften und einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos. Zahlungen werden mangels abweichender Vereinbarung zunächst auf die älteste Schuld in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung angerechnet. Der Käufer/Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußern, sofern er sich nicht in Vermögensverfall befindet und/oder seine Zahlungen eingestellt hat. Seine Forderungen gegen seine Abnehmer gelten schon mit dem Kauf der Ware bei uns als an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe seiner sämtlichen Verbindlichkeiten gemäß Absatz!
Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verarbeitet, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache in dem Verhältnis, das dem Wert des mit unserer Lieferung geleisteten Beitrags zum Gesamtwert der neuen Sache entspricht.
Wird die in unserem Miteigentum stehende neue Sache veräußert, so gilt die dadurch entstehende Forderung schon mit dem Kauf des Materials bei uns als an uns abgetreten in dem Wertverhältnis, das zum Zeitpunkt dieser Veräußerung berechnet wird.
Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vermischt, so werden wir Miteigentümer des neuen Produkts in dem in Absatz 3 bestimmten Verhältnis. Bei Weiterveräußerung gilt Absatz 4. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers/Bestellers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl.
Darüber hinausgehende Verfügungen über die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware, wie Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Wird die Ware gepfändet oder werden unsere Rechte in sonstiger Weise durch Dritte beeinträchtigt, so ist uns telefonisch voraus, innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter Beifügung einer vollständigen Ablichtung des Pfändungsprotokolls und/oder sonstiger Belege zu berichten.
Interventionskosten gehen zu Lasten unseres Schuldners.
Frühere oder gewohnheitsmäßige Vereinbarungen sind ungültig.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Burscheid. Ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand ist Kassel.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.